Die Baubehörde der Marktgemeinde Stainz hat eine Reihe von Zuständigkeiten inne, welche wir im Folgenden etwas erläutern werden:

  • Stmk. Baugesetz:

    Einleitung und Durchführung aller baubehördlichen Angelegenheiten hinsichtlich der Bewilligungsverfahren (auch Fachbeirat für Baukultur), der Baudurchführung und der baupolizeilichen Maßnahmen nach dem Steiermärkischen Baugesetz.

    Zuständig als Behörde für die baulichen Nebengesetze wie z.B. Feuerungsanlagengesetz, Hebeanlagengesetz, Kanalgesetz, Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz usw.
  • Stmk. Raumordnungsgesetz

    Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes.

    Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, der Bebauungspläne, des Räumlichen Leitbildes (gerade in Arbeit) und allfälliger Änderungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen für Raumplanung und dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
  • Straßen

    Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Steiermärkischen Landes- Straßenverwaltungsgesetzes

    Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde nach der Straßenverkehrsordnung

    Verwaltung und Instandhaltung des öffentlichen Guts und aller sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen

    Planung und Abwicklung von Neu- und Umbauten im Bereich der Verkehrsflächen

  • gemeindeeigene Projekte und Bauvorhaben

    Abwicklung von gemeindeeigenen Projekten und Bauvorhaben

    Zusammenarbeit und Abwicklung von Projekten und Bauvorhaben des Bundes, des Landes sowie diverser Leitungsträger und anderer öffentlicher Einrichtungen.