Wenn Sie etwas gefunden haben, dessen Wert € 10,00 übersteigt bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, so sind Sie als Finder zur Abgabe des Fundgegenstandes bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Fundgegenstände die Sie im Bereich der Marktgemeinde Stainz finden,

sind im Fundamt der Gemeinde während der Amtszeiten abzugeben.

Die Abgabe von Fundgegenständen bei Polizei- und Gendarmeriedienststellen ist nicht mehr möglich. Nur bedenkliche Funde wie z. B. Schusswaffen, Sprengmittel, Kriegsmaterialien und dergleichen müssen zu Polizei- oder Gendarmeriedienststellen gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Als Finder haben Sie (gegenüber dem Eigentümer) natürlich Anspruch auf Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. 

Verloren sind bewegliche, in niemandes Gewahrsame stehende Sachen, die ohne den Willen des Inhabers aus seiner Gewalt gekommen sind.

Vergessen sind bewegliche Sachen, die ohne den Willen des Inhabers an einem fremden, unter der Aufsicht eines anderen stehenden Ort zurückgelassen worden und dadurch in fremde Gewahrsame gekommen sind (§ 388 Abs. 2  ABGB).

Um in der Marktgemeinde Stainz verlorene oder vergessene Gegenstände wieder zu finden, steht Ihnen das Fundamt zur Verfügung. Verlorene oder vergessene und im Fundamt abgegebene Gegenstände können Sie (als Eigentümer) im Fundamt der Marktgemeinde Stainz während der Amtszeiten abholen. 

Gerne können Sie sich auch telefonisch unter der Nummer 03463/2203-0 (Büro Bürgerservice) über Ihren Verlust bzw. Fund erkundigen.