Friedhofsabfälle

Ca. 90% der Friedhofsabfälle sind kompostierbar, allerdings nur dann, wenn sie getrennt gesammelt werden. Verwenden Sie für unterschiedliche Abtallarten die jeweils vorgesehenen Behälter und Container.

Bioabfall: Kränze, Blumen, Gestecke, Unkraut, usw. Entfernen Sie bitte Drähte, Steckschwämme, Schleifen, Bänder und ähnliche Verzierungen bzw. sonstige nichtkompostierbare Bestandteile.

Glas:
Blumenvasen aus Glas, Kerzengläser, usw.

Metall:
Goldkappen von Ollichtern, Drähte, usw.

Restmüll: Blumentöpfe, Blumenvasen aus Kunststoff, Kerzenwachsreste, Schleifen und Bänder, Steckschwämme, usw.

Gelbe Tonne: Kerzenbecher aus Kunststoff (rote Plastik. kerzenbecher, wenn restentleert), Kunststoff- verpackungen wie Folien oder Styropor (=Porozell), sonstige Kunststoff- und Verbund- verpackungen

TKV-Container

Größere Fleischabfälle bitte über den TKV-Container entsorgen, damit sie der Tierkörperverwertung zugeführt werden können.

Merkblatt TKV
als PDF downloaden...

Bioabfallsammlung:
Mit Verlegung der TKV-Sammelstelle vom Bauhof in die Kläranlage musste leider festgestellt werden, dass vermehrt Frischfleisch in der BIO-Tonne vorkommt.
Wir ersuchen daher Frischfleisch nicht mehr über die BIO-Tonne zu entsorgen, sondern bei der TKV-Sammelstelle in der Kläranlage Stainz abzugeben.
Bei einer Kontrolle der TKV-Sammelstelle durch das Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg wurde festgestellt, dass die ausgeschickte Information über die SRM-Sammlung nicht mehr aktuell ist. Die aktuelle Version über Risikomaterial ist auf der Rückseite angeführt.
Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Gemeindeamt.

Bauschutt
Seit 1. 1. 1993 ist der Auftraggeber von Bauwerken bzw. Abbrüchen (Bauherr) verpflichtet, die Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (BGBI. Nr.259/1 991) einzuhalten.
Unterteilung der Baurestmassen in folgende Stoffgruppen:

  • Bodenaushub
  • Metallabfälle
  • Holzabfälle
  • Mineralischer Bauschutt
  • Baustellenabfälle
  • Asphaltaufbruch
  • Betonabbruch
  • Kunststoffabfälle

Ab einer gewissen Menge besteht außerdem Nachweispflicht

Alttextilien/Altkleider/Schuhe/Spielzeug Abgabemöglichkeit beim Caritaslager.

Info für Gewerbebetriebe

Für Betriebe gelten teilweise andere Entsorgungswege und Verpflichtungen als in diesem Abtallratgeber für Haushalte angeführt. (Z. B. Aufzeichnungspflicht, Meldepflicht, Begleitscheinpflicht, Auf bewahrungspflicht der Unterlagen, Rücknahmeverpflichtungen für Problemstoffe und bestimmte Verpackungen.)
Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei Ihrem Gemeindeamt, der Abtallberatungsstelle Ihres Bezirkes oder bei Ihrer lnteressensvertretung nach!