In den Restmüllcontainer gehören:

  • abgetragene Kleider
  • Autoglas
  • Bauschutt (kleine Mengen!)
  • Bleikristallglas
  • Bodenbeläge
  • Damenbinden
  • Drahtglas
  • Fensterdichtungen (ausgehärtet)
  • Fensterglas
  • feuerfestes Glas (Geschirr)
  • Fleischabfälle kleine Mengen, evtl. in Papier eingewickelt in den Restmüll, große Mengen in den 1KV- Container
  • Geschirr- und Haushaltsartikel
  • Glasfolie
  • Glühbirnen
  • Gummi- und Lederabfälle (Gummistiefel, Schuhe, Taschen)
  • Hygieneartikel
  • Kassetten (Farb-, Ton-, und Videobänder)
  • Kohlen- und Koksasche (ausgekühlt)
  • Kugelschreiber
  • Kunststoffgegenstände, wie z. B. Spielsachen, Schallplatten usw.
  • Kunststoffmappen
  • Nicht-verwertbare Altstoffe
  • Porzellan
  • PVC (Beläge, Rohre, usw~)
  • Schaumstoff
  • Schleifscheiben
  • Schreibzeug
  • Spiegelglas
  • Staubsaugerbeutel
  • Steingut (Geschirr)
  • Straßenkehrricht
  • Strumpfhosen
  • Tapeten
  • TeIwolle
  • Verbandmaterial
  • verschmutzte Textilien
  • verschmutztes und fettes Papier
  • Wegwerfwindeln
  • Woll- und Stoffreste
  • Zahnbürsten usw.

In den Restmüllcontainer gehören NICHT:

  • Altstoffe (Altglas, Altpapier und Altmetall)
  • Bioabfall
  • Problemstoffe
  • Verpackungen

Zur Sperrmüllsammlung gehören:

Abfälle, die aufgrund ihrer Größe und oder Sperrigkeit nicht in den Restmüllcontainer passen.

  • Betteinsätze
  • Eternit
  • Fenster
  • Kinderspielzeug (z. B. Dreirad, Roller, usw)
  • Matratzen
  • Möbel
  • Schi und Schistöcke
  • Teerpappe, Dachpappe
  • Teppich- oder Bodenbelagsrollen
  • Türen
  • usw.

Alteisen

Autoreifen - entweder zum Händler zurück oder gegen Barzahlung bei der Sperrmüllsammlung entsorgen.

Bildschirme (Fernseher/Computer) - entweder zum Händler zurück oder bei der Sperrmüllsammlung entsorgen.

Kühlgeräte - entweder zum Händler zurück oder bei der Sperrmüllsammlung entsorgen.

Altautos/Autowracks:
Altfahrzeugverordnung:
Mit 6. November 2002 ist die Altfahrzeugverordnung (BGBl. 407/2002) in Kraft getreten. Damit wird die Sammlung und Verwertung von Altfahrzeugen weitestgehend neu organisiert. Durch diese Verordnung hat die Marktgemeinde Stainz nun Aufzeichnungen über übernommene Altfahrzeuge zu führen.
Und zwar müssen die Marke, Type, das Baujahr und die Fahrgestellnummer aufgeschrieben werden und die Marktgemeinde Stainz muss dann diese Daten an den Übernehmer (Fa. Reichl) weitergeben. Nur wenn alle Daten lückenlos erfasst wurden, wird das Auto vom Abfuhrunternehmer abgeholt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nun ab sofort den Typenschein des Altfahrzeuges von Ihnen verlangen, wenn Sie ein Altauto im Wirtschaftshof entsorgen wollen.

Beachte:

Wenn Entsorgung über Sperrmüllsammlung, dann vorher KFZ-Batterie und sämtliche Flüssigkeiten (Motoröl, Getriebeöl, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Treibstoff) entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Abzuklären ist, ob die Reifen oben bleiben dürfen.

Achtung:

Bitte bringen Sie keinen Restmüll zur Sperrmüllsammlung! Dadurch können Sie dazu beitragen, daß sowohl der Arbeits- und Zeitaufwand als auch die Transport- und Deponierungskosten so gering wie möglich gehalten werden!

Der Umwelttip:

Der beste Müll ist der, der nicht anfällt! Müllvermeidung beginnt im Kopf und beim Einkauf! Bitte verheizen Sie keinen Müll! Dadurch würden Sie Ihre Umwelt vergiften
und Ihren Kamin schädigen!